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Die wichtigsten Fragen

Hier möchten wir Ihnen detaillierte Informationen über die häufigsten Fragen liefern. Sollte etwas offen bleiben können Sie sich jederzeit an uns wenden: thomas.gegenhuber@jku.at 

FAQ

  • Braucht es eine europäische Lösung für die Fortführung des Stipendiums?
    In einer Stellungnahme auf die Medienberichterstattung einer Pressekonferenz, die am 25.8.2023 stattfand, begründet das zuständige Ministerium das Auslaufen des Ernst Mach-Stipendiums damit, dass für eine Fortsetzung eine gesamteuropäische Position erforderlich sei. So z.B. berichten die OÖ Nachrichten am 25.8.2023: „Auf OÖN-Anfrage teilt das Bildungsministerium mit, dass Österreich die ´europäische Solidarität‘ mit der Ukraine ´sehr ernst´ nehme und, was finanzielle Unterstützung betreffe, ´im vorderen Drittel´ der EU-Staaten liege. ´In Orientierung an der gesamteuropäischen Position sind die Ernst-Mach-Stipendien Ukraine vorerst bis 4. März 2024 befristet´, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme.“ (OÖ-Nachrichten, https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/jku-macht-sich-sorgen-um-zukunft-ihrer-ukrainischen-studenten;art4,3874299). Ähnlich berichtet Christian Ortner in der Kronen Zeitung (Kronen Zeitung, Christian Ortner in der Kronen Zeitung am 25.8.2023, https://www.krone.at/3095335) Mit dieser Stellungnahme nimmt das Ministerium Bezug zum einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates vom 4.3.2022, die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) für ukrainische Geflüchtete anzuwenden. Die Richtlinie wurde als Folge der Jugoslawienkriege beschlossen und sieht vor, dass geflüchteten Personen aus Kriegsgebieten vorübergehender Schutz zu gewähren ist und dabei bestimmte Mindeststandards einzuhalten sind. Die Anwendung der Richtlinie läuft am 4.3.2024 aus. Es ist daher erforderlich, dass auf EU-Ebene entsprechende Beschlüsse getroffen werden. Diese betreffen das Aufenthaltsrecht und einzuhaltende Mindeststandards. Das Ernst Mach-Stipendium Ukraine kann davon unabhängig verlängert werden, gegebenenfalls ist es an geänderte aufenthaltsrechtliche Regelungen anzupassen. Dass dies möglich ist, ist auch daraus ableitbar, dass es das Ernst Mach-Stipendium auch für andere Länder gibt, wo kein Krieg besteht. Es hängt vom politischen Willen der Bundesregierung ab. Eine gesamteuropäische Position ist nicht erforderlich! https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/03/04/ukraine-council-introduces-temporary-protection-for-persons-fleeing-the-war/ https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/uri=OJ%3AL%3A2022%3A071%3AFULL https://www.asyl.at/files/uploads/421/ein_jahr_vertriebene_asyl_aktuell_4_2022.pdf
  • Wie lange wird das Stipendium noch fortgesetzt?
    Der ÖAD (Agentur für Bildung und Internationalisierung, https://oead.at/de/), welcher für die Administration des Ernst Mach-Stipendiums zuständig ist, informierte die Universitäten am 27. Juli 2023, dass das Ernst Mach-Stipendium UKRAINE nur noch „bis 29. Februar 2024 läuft“. Damit enden aus heutiger Sicht die Zahlungen mit Ende Februar 2024. Neue Anträge können seit 30. Juni 2023 nicht mehr eingereicht werden. Bestehende Stipendien werden „bei entsprechenden Studienleistungen bis 30. September 2023 für das Wintersemester 2023/24 (1.09.2023 – 29.02.2024) verlängert werden können.“
  • Wie viel bekommen die ukrainischen Studierenden?
    Derzeit erhalten sie 715 Euro pro Monat, um in Österreich ihr Studium bzw. ihre wissenschaftliche Arbeit fortzusetzen. Mit dem Geld müssen sie Wohnung (ein Heimplatz kostet ca. 300 – 400 Euro), Lernunterlagen und Lebensunterhalt (Lebensmittel usw.) finanzieren. Wer das Stipendium bekommt, fällt aus der Grundsicherung raus.
  • Welche Leistungsanforderungen werden gestellt?
    Für eine erfolgreiche Verlängerung des Stipendiums sind 16 ECTS nachzuweisen, die im vorausgehenden Semester erworben wurden (Dieser Schwellenwert liegt deutlich über jenem für die sogenannte Prüfungsaktivität). An der Johannes Kepler Universität Linz beispielsweise haben rund 61 % der 69 ukrainischen Stipendiat:innen 16 oder mehr ECTS im Sommersemester 2023 erworben, also die für einen Neuantrag erforderlich Leistungsschwelle erreicht. Von den erfolgreichen Studierenden haben rund 36 % 24 oder mehr ECTS erreicht (siehe Abbildung), wobei zu beachten ist, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik noch Prüfungen ausständig waren. Nicht erfasst sind auch Studienleistungen, die im Distanzmodus an der Heimatuniversität in der Ukraine erbracht wurden. 7 % haben 30 oder mehr ECTS erfüllt. 30 ECTS ist der Wert, der pro Semester erreicht werden muss, wenn ein Studium in der Mindeststudiendauer abgeschlossen werden muss. Abbildung: Erworbene ECTS-Punkte der ukrainischen Studierenden der JKU im Sommersemester 2023 Quelle: IWC-JKU, Stand 31.07.2023, n=69 https://www.jku.at/news-events/news/detail/news/unsichere-zukunft-fuer-ukrainische-studierende-an-der-jku/
  • Wie kann ich helfen?
    Sprechen Sie mit anderen Menschen über das Thema, teilen Sie Medienartikel auf Social-Media (siehe Sektion Presse auf der Homepage). Gerne nehmen wir Sie auch als Unterstützer*in auf unserer Homepage auf. Hier der Link: https://ckrycoo2uvd.typeform.com/to/RheNeFVl
  • Warum ist der angekündigte Stopp des Stipendiums problematisch?
    Ein Auslaufen des Stipendiums hätte negative Folgen für die betroffenen Studierende, die Mitstudierenden, die Hochschulen, die Wirtschaft, die Politik und die Gesellschaft insgesamt. Die betroffenen Studierenden könnten ihr Studium ohne finanzielle Absicherung nicht fortsetzen und müssten dieses vermutlich abbrechen. Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ohne Abschluss wäre erschwert. Die psychischen Belastungen, denen sie bereits derzeit ausgesetzt sind, würden weiter steigen. Neben der Unsicherheit aufgrund der Kriegssituation und der Sorge um Familienmitglieder, Freunde und Bekannte in der Ukraine käme die Sorge um die eigene Zukunft hinzu. Die österreichischen Hochschulen würden talentierte und motivierende Studierende, die sie auch kulturell bereichern, verlieren. Ihre Diversität würde abnehmen. Mitstudierenden gingen wertvolle soziale Kontakte mit Studierenden aus anderen Ländern verloren. Die Wirtschaft würde zukünftige Fachkräfte verlieren, für die ein dringender Bedarf besteht. Die österreichische Politik würde moralisch verlieren, da sie das fatale Signal aussendet, dass die geflüchteten ukrainischen Studierenden nicht willkommen sind. Sie würde damit weiter an Vertrauen verlieren. Auch das internationale Ansehen würde leiden. Die genannten negativen Effekte schließlich bedeuten, dass die österreichische Gesellschaft insgesamt „ärmer“ wird, „ärmer“ an Talenten, an kultureller Vielfalt, an qualifizierten Arbeitskräften und an Vertrauen.
  • Warum sind die Geflüchteten nicht erwerbstätig?
    Manche haben einen Job. Manche nicht. Im Rahmen des Stipendiums ist eine geringfügige Tätigkeit erlaubt. Die Sprachbarriere oder der nicht vorhandene Studienabschluss erschweren den Zugang zum Arbeitsmarkt. Daher erhöht ein österreichischer Studienabschluss die Chancen auf eine qualifikationsentsprechende Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt. So können ukrainische Studierende – viele von ihnen belegen z.B. an der Johannes Kepler Universität Linz MINT-Studienfächer (Daten anderer Hochschulen sind derzeit leider nicht verfügbar) – auch einen effektiven Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels leisten. Abbildung: Studienrichtungen der ukrainischen Studierenden im Sommersemester 2023 an der JKU in % Quelle: IWC-JKU, Stand 31.07.2023, n=69 TNF=Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, MINT-Fächer=BA Artificial Intelligence und andere Studienrichtung der TNF SOWI=Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät https://www.jku.at/news-events/news/detail/news/unsichere-zukunft-fuer-ukrainische-studierende-an-der-jku/
  • Warum ist das Ernst Mach-Stipendium für die ukrainischen Studierenden wichtig?
    Es ermöglicht den Studierenden sich auf ihre Bildung zu konzentrieren und Deutsch zu lernen. Das Stipendium gibt ihnen Sicherheit. Gerade in dieser turbulenten Zeit hilft es enorm, sich auf Wissens- und Fähigkeitsbildung fokussieren zu können. Ohne Stipendium würden viele Studierende ihr Studium abbrechen.
  • Was ist das Ernst Mach-Stipendium?
    Nach der weiteren Eskalation des Russland-Ukraine Konflikts im Februar 2022 stellte die Österreichische Bundesregierung schnellstmöglich finanzielle Unterstützung für ukrainische Studierende zur Verfügung. Die offizielle Bezeichnung lautet “Ernst Mach-Stipendium UKRAINE“ und es handelt sich um ein Sonderstipendium. Es wird vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung finanziert. Voraussetzung ist eine Zulassung zu einem Studium an einer Österreichischen Universität und ein regelmäßiger Leistungsnachweiß. Weitere Informationen: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HSUni/Aktuelles/ukraine/Sonderstipendium.html Dieses Programm ist aus unserer Sicht eine Erfolgsgeschichte und die ukrainischen Studierenden sind sehr dankbar für die Unterstützung die Österreich leistet.
  • Wieviel kostet der öffentlichen Hand das Stipendium tatsächlich?
    Die tatsächlichen Kosten der öffentlichen Hand für ein Stipendium liegen deutlich unter 715,- Euro pro Person und Monat, da die Grundversorgung abzuziehen ist. Die Grundversorgung in Oberösterreich beispielsweise sieht für eine Einzelperson bei privater Unterbringung ein Verpflegungsgeld von monatlich 260,- Euro vor und einen Mietkostenzuschuss von 165,- Euro. Hinzu kommen noch Sachleistungen in kleineren Beträgen in Form von Gutscheinen für Kleidung, Bildung und Freizeit. Die monatlichen Kosten der öffentlichen Hand für die Grundversorgung für eine Person liegen damit bei 425,- Euro (ohne Gutscheine). Die Nettokosten der öffentlichen Hand betragen also 290,- Euro (715,- Euro - 425 Euro) und sind damit deutlich geringer. Es sei hier auch die Anmerkung gestattet sei, dass 165 Euro der Grundversorgung angesichts der derzeitigen Mieten deutlich zu gering sind und z.B. die Kosten für einen Studierendenheimplatz (300,- bis 400,- Euro) nicht abdecken würde. https://www.land-oberoesterreich.gv.at/26937.htm
  • Was fordern wir?
    …die Fortsetzung des Ernst Mach-Stipendiums UKRAINE im Sommersemester 2024 unter den derzeitigen Bedingungen, einschließlich des Erlasses der Studiengebühren. …eine rasche Beschlussfassung über die Fortführung des Ernst Mach-Stipendiums UKRAINE oder einer vergleichbaren alternativen Lösung, die allen ukrainischen Studierenden, welche derzeit ein Stipendium beziehen, einen Abschluss ihres Studiums in Österreich ermöglicht. Je schneller Klarheit für die Studierenden besteht, desto besser können sie ihre Zukunft planen.
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